Geldauflagen

Die Arbeit der Parkinson Stiftung können auch Sie als Richter oder Staatsanwalt unterstützen, indem Sie uns bei den Geldauflagen (Bußgeld) berücksichtigen.

Dabei fördern Sie unsere Arbeit in den verschiedenen Arbeitsschwerpunkten:

  • Information und Aufklärung
  • Prävention und Früherkennung
  • Forschung
  • Sport
  • Lebensqualität Betroffener


Wir können Ihnen bestätigen:

  • Wir sind bei allen Oberlandesgerichten eingetragen
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen 
  • Wir melden Ihnen zuverlässig, wenn Zahlungen eingehen oder ausbleiben
  • Wir berichten über die Verwendung der Geldauflagen 
  • Wir teilen Ihnen Satzungsänderungen unverzüglich mit 

Unser separates Konto für Zuweisungen

Konto für Geldauflagen
Parkinson Stiftung
Bank: Merkur Bank
IBAN: DE06 7013 0800 1401 7175 70

Mit diesem Konto ist sichergestellt, dass keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird. 
 

Ihre Ansprechpartnerin

Lara Eschbach

E-Mail: l.eschbach@parkinsonstiftung.de