Ein wichtiges Ziel der Parkinson Stiftung besteht darin, Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aus- und Fortbildung im Bereich des Parkinson-Syndroms, neurologischer Bewegungsstörungen und anderer degenerativer Erkrankungen des Nervensystems zu fördern und die medizinische Versorgung in diesem Bereich zu verbessern. Zu diesem Zweck haben wir im vergangenen Jahr zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen einen Leuchtturm-Projektverbund Parkinson ausgeschrieben.
Der Vorstand der Parkinson Stiftung hat am 11.6.2024 die Einrichtung des „Leuchtturm-Projektverbundes Parkinson“ mit dem Thema „Biologische Klassifikation der Parkinson Krankheit – Validierung von Biomarker Kriterien und Strategien für frühe Intervention“ beschlossen.
Für die wissenschaftliche Projektförderung stehen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. Mittel in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Es sollen mindestens fünf Projekte im Verbund gefördert werden, daher sollen die Anträge auf Sachbeihilfe den Rahmen von 400.000 Euro nicht überschreiten.
Problemstellung
Die bisherigen klinischen Diagnosekriterien der Parkinson-Krankheit stellen ein bedeutendes Hindernis für die Entwicklung und Prüfung krankheitsmodifizierender Therapien dar, die möglichst früh im Verlauf der Erkrankung ansetzen sollten. Hintergrund ist die unzureichende Abbildung der molekularen Heterogenität der Krankheitsursachen, die schlechte Abgrenzung zu atypischen Parkinson-Syndromen und die relativ späte Manifestation motorischer Kardinalsymptome im biologischen Krankheitsverlauf.
Ziele des Leuchtturm-Projektverbundes
Der Projektverbund soll wesentliche Impulse für die biologische Definition der Parkinson-Krankheit und deren Biomarker basierten Diagnose setzen. Gleichzeitig soll er Strategien entwickeln, wie diese Kriterien für frühe Interventionen zur Krankheitsmodifikation genutzt werden können. Besonders förderungswürdig sind daher Projektvorschläge, die sich mit der Entwicklung von molekularen, bildgebungsbasierten oder physiologischen Markern der Frühdiagnose befassen oder Anträge für klinische oder translationale Studien, die auf frühe Interventionen zur Verlaufsmodifikation abzielen. Diese Interventionen umfassen präventive oder therapeutische Maßnahmen, die auf biologischen oder behavioralen Prinzipien beruhen können.
Lesen Sie hier den gesamten Ausschreibungstext: Ausschreibung herunterladen
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber konnten bis 04.10.2024 ihre wissenschaftlichen Anträge übermitteln. Die Ausschreibung für den Leuchtturm-Projektverbund Parkinson ist daher bereits beendet.
Wir freuen uns sehr über die zahlreichen eingegangenen originellen und innovativen Anträge und über das Interesse der wissenschaftlichen Kolleg*innen zu diesem wichtigen Thema. Ein speziell hierfür eingesetztes Gutachter-Gremium aus führenden europäischen Wissenschaftlern befasst sich zur Zeit mit den eingegangenen Anträgen und wird eine Empfehlung für die Förderung aussprechen.
„Jede Spende, ob groß oder klein, trägt dazu bei, dass die bislang unheilbare Nervenkrankheit besser erforscht werden kann. Dass dafür jetzt 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen, ist für mich ein wichtiger und hoffnungsvoller Meilenstein“
em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Poewe, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats, erklärt in seiner Videobotschaft wie es zur Ausschreibung des Leuchtturm-Projektverbundes kam und warum der Projektverbund so wichtig ist für die Parkinsontherapie und -diagnostik.
Inzwischen haben sich einige Rückfragen zu unserer Ausschreibung ergeben, die wir gerne zur Präzisierung hier auch öffentlich beantworten:
Muss der Projektantrag in deutscher Sprache verfasst werden?
Nein, der Antrag kann in deutsch oder englisch verfasst werden. Bei einem englischen Antrag sollte bitte ein deutsches Abstract mit eingereicht werden.
Kann ein Projekt auch standortübergreifend beantragt werden?
Projekte können an einem Standort oder auch standortübergreifend beantragt werden, wenn die Projektziele die besondere Expertise von Wissenschaftlern an weiteren Standorten erfordern. Die standortübergreifende Kooperation sollte aus Sicht der Projekterfordernisse besonders begründet werden. Da die Mittelverwaltung und Weiterleitung an die Hauptantragstellerin/den Hauptantragsteller und deren/dessen Institution gebunden sein wird, muss diese oder dieser im Antrag eindeutig benannt werden. Die strandortübergreifende Zusammenarbeit und Mittelweiterleitung ist im Falle der Bewilligung durch entsprechende Kooperationsverträge innerhalb des Projektes zu regeln.
Kann ein Verbund mit mehreren abgestimmten Einzelprojekten beantragt werden?
Nein, das ist explizit nicht erwünscht. Die Leuchtturm-Projektförderung der Parkinson Stiftung lehnt sich in Ihrer förderstrategischen Ausrichtung bewusst an die Schwerpunktprogramme der DFG mit einer offenen Ausschreibung von Einzelprojekten zu einem vorgegebenen Rahmenthema an. Ziel ist es, das Rahmenthema umfassend, divers und innovativ abzubilden und auch insbesondere Nachwuchsgruppen zu berücksichtigen, die das Feld mit Ihrer Arbeit in den kommenden Jahren prägen werden. Der wissenschaftliche Beirat wird gehalten sein, die Aspekte der Diversität und Nachwuchsförderung neben der wissenschaftlichen Exzellenz bei der Auswahl zu berücksichtigen. Die Parkinson-Stiftung will mit diesem „bottom-up“ Ansatz einerseits die Forschungsanstrengungen zum Rahmenthema fokussieren, um Synergien zwischen bislang nicht kooperierenden Gruppen zu fördern, aber auch Anreize für eine innovative und vielfältige Parkinsonforschung in Deutschland setzen. Bei der Antragstellung ist daher unbedingt darauf zu achten, dass Projektanträge eingeständig förderfähig sind und nicht von der Förderung eines Verbundes oder Konsortiums mit übergreifenden inhaltlichen Zielen oder Strukturen abhängen dürfen.
Wie lange ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Die Meilensteine und der Kostenplan sind hieran auszurichten.
Muss der Förderrahmen von 400.000 Euro ausgeschöpft werden?
Nein. Die Parkinson Stiftung begrüßt es, wenn auch Projekte beantragt werden, deren Ziele mit einem kleineren Finanzrahmen auskommen, um letztlich mehr Projekte innerhalb des Finanzrahmens fördern zu können. Für die Auswahl werden aber ausschließlich qualitative Aspekte und eine nachvollziehbare Begründung der erforderlichen Projektmittel eine Rolle spielen.