Dabei können bis zum Auftreten erster Parkinson-Symptome viele Jahrzehnte vergehen. Besonders gefährdet sind Landwirte und Weinbauern, die den Giftstoffen regelmäßig direkt durch Haut- und Atemwegskontakt ausgesetzt waren. Viele dieser Stoffe sind inzwischen EU-weit verboten oder nur noch unter Auflagen zugelassen, so dass das Risiko nach Kontakt mit Pestiziden kleiner geworden ist. Dennoch ist auch in den nächsten Jahren mit weiteren Parkinson-Fälle in Zusammenhang mit Pestiziden zu rechnen.
Pflanzenschutzmittel wirken über unterschiedliche Mechanismen auf den Zellstoffwechsel und können dort den Energiehaushalt und andere Zellfunktionen stören. Nehmen Menschen beispielsweise durch fehlende oder unzureichende Schutzkleidung regelmäßig kleine Dosen davon auf, schädigt das Gift ihre Nervenzellen. Im Fall der Parkinson-Krankheit sind jene Nervenzellen betroffen, die den Botenstoff Dopamin produzieren. Das Absterben dieser Zellen steht am Anfang eines Prozesses, der schließlich in die Symptome der Parkinson-Krankheit mündet.
Nicht jeder Mensch, der regelmäßig Kontakt zu Pestiziden hat, erkrankt jedoch an der Parkinson-Krankheit. Scheinbar spielen zusätzlich individuelle Faktoren wie etwa Erbanlagen eine zusätzliche Rolle. Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass ein häufiger Kontakt mit Pestiziden das Risiko, an Parkinson zu erkranken, verdoppelt.
Die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass ein häufiger Kontakt mit Pestiziden das Risiko, an Parkinson zu erkranken, verdoppelt.
Länder wie Italien und Frankreich haben schon vor mehr als zehn Jahren Parkinson als Berufskrankheit im landwirtschaftlichen Bereich definiert. Betroffene haben dadurch die Möglichkeit bekommen, Entschädigungsleistungen zu erhalten. Eine entsprechende Regelung fehlte bislang in Deutschland. Nach einer Entscheidung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundessozialministerium ist Parkinson nun auch in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass sich Parkinson nicht als Folge einer anderen Grunderkrankung entwickelt hat und die Betroffenen mindestens 100 Tage lang mit einem Pestizid gearbeitet haben.
In einer gemeinsamen Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen wird die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit ausdrücklich begrüßt: Dadurch werde die Notwendigkeit einer ausreichenden Schutzausrüstung noch klarer. Zum Schutzarsenal der Arbeitsmedizin zählen das Tragen von Schutzkleidung inklusive Ganzkörperschutzanzügen, Schutzhandschuhen und festem Schuhwerk sowie die Verwendung von schützenden Kabinenfahrzeugen und Atemmasken. Hierdurch lasse sich ein Kontakt zu den Giftstoffen mit hoher Sicherheit vermeiden und entsprechend das Risiko für spätere Erkrankungen deutlich reduzieren.