Wenn der Beruf krank macht - Rechtssicherheit für Menschen mit Parkinson

Bundesrat stimmt Aufnahme der Krankheit Parkinson-Syndrom in Berufskrankheitenliste zu.

Rechtssicherheit für Menschen in der Forst- und Landwirtschaft, dem Weinbau und vielen weiteren.
Hier wurde heute, 10. Juli 2026, der Aufnahme zugestimmt. © Bundesrat
Auszug aus der Verordnung der Bundesregierung.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die "Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung" beschlossen. Damit wird die Krankheit "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide" in die Anlage 1 der  Berufskrankheitenverordnung aufgenommen. Nachdem das Bundeskabinett diese Verordnung bereits am 27. Mai 2026 beschlossen hatte, ist die heutige Entscheidung des Bundesrats der letzte entscheidende Schritt – und setzt damit ein wichtiges Signal.

Der Beschluss sorgt für Rechtssicherheit für Menschen mit Parkinson, die in der Land- und Forstwirschaft, dem Gartenbau und der Landschaftspflege sowie im Pflanzenfachhandel arbeiten oder gearbeitet haben oder bei anderen Tätigkeiten Pestiziden ausgesetzt waren oder sind. Grundlage für die Änderung sind die wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Verordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

“Wir als Parkinson Stiftung begrüßen die finale Zustimmung des Bundesrates ausdrücklich. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist Parkinson als Berufskrankheit schon seit längerer Zeit rechtlich anerkannt. Es freut uns, dass Deutschland nun nachzieht”, so Franziska Engehausen, Geschäftsführung der Stiftung.

Die Anerkennung als Berufskrankheit ist mehr als ein sozialrechtlicher Schritt, denn sie macht deutlich: Umweltgifte können Menschen krank machen. Pestizide schädigen jene Nervenzellen, die den Botenstoff Dopamin produzieren, und können so den jahrzehntelangen Prozess anstoßen, der schließlich zur Parkinson-Erkrankung führt. Parkinson ist demnach nicht nur eine Erkrankung des Alters, sondern auch eine, die durch vermeidbare Umwelteinflüsse mitverursacht wird. Wir möchten dazu beitragen, dass dieses Bewusstsein in die Gesellschaft getragen wird.

Wir fordern aber auch eine dezidierte Forschungsförderung in den Bereichen Umwelt und Prävention. Es ist wichtig, dass wir verstehen, warum manche Menschen erkranken und andere nicht. Auch die zugrundeliegenden Mechanismen, über die Pestizide das Nervensystem schädigen, müssen genauer erforscht  und mögliche Präventionsstrategien erarbeitet werden. 

Betroffenen helfen

Die heutige Entscheidung stärkt die Rechte von Menschen, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen oder kamen. Betroffene können sich an ihren Arzt und ihren Unfallversicherungsträger wenden.